StVO Novelle: Einfahrtsbeschränkungen ab 1.1.2026
Zusammenfassung
Die Arge 2Rad, der Dachverband der österreichischen Motorradindustrie und Motorradimporteure, nimmt Stellung zur aktuellen Initiative des Verkehrsministeriums, eine rechtliche Grundlage für Einfahrtsbeschränkungen für Gemeinden und Städte durch eine Novelle in der StVO zu erlauben. Diese „.....soll den österreichischen Kommunen künftig Verkehrsberuhigung mittels automatisierten Zufahrtsmanagement ermöglich". Die Novelle soll laut Plan am 1.1.2026 in Kraft treten. „Grundsätzlich begrüßt die Zweiradbranche Weiterentwicklung und sinnvolle Maßnahmen, um die urbane Mobilität weiter zu verbessern. Wir würden uns wünschen, in den nun gestarteten Dialog miteinbezogen zu werden und gemeinsame Lösungen zu finden. Wir sind offen für Gespräche und bringen auch selbstverständlich unsere Expertise in das Thema ein – die Zweiradimporteure und -hersteller sind auch international bestens vernetzt und können auf wertvolles Know-how und Erfahrungen mit Verkehrskonzepten auf der ganzen Welt zurückgreifen. Darin zeigt sich weltweit, wie bedeutsam der einspurige Verkehr als eine der Mobilitäts-Säulen im urbanen Bereich ist. Veränderung funktioniert am besten miteinander – dort wo Politik, Bevölkerung und Wirtschaft gemeinsam auf Augenhöhe an einem Tisch diskutieren, dort kann ein optimaler Interessensausgleich erfolgen und eine innovative Lösung gefunden werden, die Wien als weltweite Vorreiterstadt verdient hat", so Karin Munk.
Lebensqualität zu schaffen ist begrüßenswert.
„Verkehrsberuhigte Zonen einzurichten, um Stadtzentren Raum für mehr Begrünung und Kühlung zu geben, ist per se eine unterstützenswerte Initiative. Viele dieser Zonen wurden in der Vergangenheit bereits realisiert," so Karin Munk, Generalsekretärin der Arge 2Rad. Auch die Idee, PKWs nur mehr eingeschränkt an der Oberfläche parken zu lassen, ist verständlich, da die betroffenen Fahrzeuge eine Vielzahl an vorhandenen Garagenplätzen im 1. Bezirk nützen können. Nicht so die einspurigen motorisierten Fahrzeuge. „Ein Garagencheck hat bestätigt, dass Mopeds, Roller und Motorräder nur in rund 4 von 32 Parkgaragen einfahren können. Grund dafür sind die Schranken - Sensorsysteme, die ein einspuriges Fahrzeug nicht erkennen," so Munk. Wählt man eine der 4 möglichen Garagen, so ist die Höhe der Kosten ident mit denen eines PKWs. Obwohl auf einen PKW Parkplatz bis zu 4 Roller Platz fänden.
Gutachten weist auf Benachteiligung einer Fahrzeuggruppe hin.
Ein von der Arge 2Rad beauftragtes Gutachten der Kanzlei Kinsky kommt zum Schluss, .... Im Allgemeinen führen die geplanten Ausnahmen – sofern man von diesen verfassungskonform auch Fahrzeuge der Klasse L erfasst sieht – zu erheblichen Benachteiligungen von Fahrzeughaltern entsprechender Fahrzeuge. Das resultiert daraus, dass einige der implementierten Ausnahmen lediglich theoretisch, nicht aber faktisch als Ausnahmen für Fahrzeuge der Klasse L taugen. Das gilt im Besonderen für den Ausnahmegrund der "direkten Zufahrt zu einer privaten oder öffentlichen Garage im 1. Bezirk", welcher in der Praxis von besonderer Relevanz sein würde. Hierbei gilt es zu beachten, dass insbesondere motorisierte Zweiräder in den Großteil der Parkgaragen nicht einfahren dürfen. Es ist demnach Haltern von Fahrzeugen der Klasse L, die nicht ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz im 1. Bezirk haben, grundsätzlich nicht möglich in den 1. Bezirk zuzufahren. Das begründet eine (mittelbare) Diskriminierung der Fahrzeughalter der Klasse L im Vergleich zu den Haltern sonstiger Kraftfahrzeuge (insbesondere PKW), die weite Teile des 1. Bezirks durch eine entsprechende direkte Zufahrt zu einer Parkgarage weiterhin mit ihrem Fahrzeug erreichen können.
Machbarkeitsstudie vergleicht Birnen mit Äpfel.
Die von den Initiatoren zitierte Machbarkeitsstudie, die eine Vielzahl an europäischen Städten als „Einfahrtsbeschränkungs – Vorbilder" zum Vergleich nennt, zeigt ganz deutlich: in keinem einzigen Beispiel ist der einspurige, motorisierte Verkehr ausgeschlossen. Auch die im Regierungsprogramm angeführten italienischen Ideale einer „Zona Limitata" schließt nur Fahrzeuge aus, die einer alten Euronorm entsprechen. Damit kann die Arge 2Rad gut leben, denn „ältere Fahrzeuge sind keine Umweltentlaster".
„Wie sind entsetzt darüber, dass man daran denkt, auch den einspurige Kraftfahrzeug - Verkehr in der Wiener City zu verbieten" so Munk. „Gerade im urbanen Bereich bewährt sich der einspurige motorisierte Verkehr als sinnvolle Alternative zum PKW: günstig, umweltfreundlich – in der Innenstadt sind zum größten Teil 125ccm Motorräder und Roller unterwegs, die einen CO2 Ausstoß von durchschnittlich 55g haben und zu einem immer größer werdenden Teil elektrisch fahren – und für alle sozialen Schichten in Anschaffung und Betrieb leistbar."
Wertvollen Parkraum gewinnen und dem Klimaziel näherkommen.
Durch die alternative Nutzung von einspurigen Fahrzeugen kann wertvoller Parkraum für Anrainer bzw. notwendige Zufahrten geschaffen werden. Weiters wird seit mehreren Jahren die Elektromobilität durch Initiativen gefördert, was diesem Segment erfreulich hohe Zuwachsraten beschert hat. Vor diesem Hintergrund wäre ein Verbot von (auch) Elektrofahrzeugen in der Wiener Innenstadt für viele Konsumentinnen und Konsumenten, die auf Elektromobilität setzen, nicht nachvollziehbar und eine große Enttäuschung.
Auf die Vorschläge verkehrsberuhigter Zonen in der Inneren Stadt der TU-Wien und der IVS (Verkehrssystemplanung), die motorisierte Einspurige definitiv ausnehmen, wurde leider nicht eingegangen.
Sparen ist angesagt und betrifft uns alle.
Die in der Presseaussendung angesprochene Initiative soll lt vorliegendes Studie vom 8.11.2022 (Traffix) zwischen 13 und 17 Mio Euro in der Anschaffung kosten und rund knapp 1,3 Mio Euro jährlich in der Abwicklung. Die Exekutive hätte damit auch zu den noch kaum bewältigbaren Aufgaben einen großen Handlungs- und Betätigungsbedarf. In „Sparzeiten wie diesen" durchaus diskussionswürdig.
Allgemeine Fakten zum motorisierten Zweirad
Motorräder, Mopeds und Roller verursachen pro Personenkilometer durchschnittlich weniger Treibhausgasemissionen als PKW. Wenn alle mit dem Motorrad, Roller oder Moped gefahrene Kilometer stattdessen mit dem Auto gefahren würden, hätte Österreich einen um rund 108.000 Tonnen höheren Co2 Ausstoß pro Jahr (Besetzungsfaktor fast ident).
Der niedrigere, staubedingte Treibstoffverbrauch von Motorrädern, Rollern und Mopeds erspart den Fahrern Treibstoffausgaben von 4,2 Mio Euro jährlich im Vergleich zur Nutzung eines Autos.
Motorräder, Roller und Mopeds benötigen deutlich weniger Parkraum als PKW, wodurch sich auch die Parkplatzsuchkosten verringern. Durch das Erwerbspendeln mit dem Motorrad, Roller oder Moped entsteht ein Zeitgewinn mit einem Wert von insgesamt 2,7 Mio Euro pro Jahr verglichen mit Erwerbspendeln per PKW. (Quelle: VCÖ Angaben; 2,1 Cent externe Parkplatzsuchkosten pro PKW)
Verglichen mit dem Auto belaufen sich die Fahrzeitersparnisse von Motorrädern und Mopeds auf einen Wert von 25,7 Mio Euro jährlich. (Quelle: Studie „Der ökonomische und ökologische Fußabdruck der Motorradwirtschaft in Österreich" von Economica GmbH)
Hohes Bewusstsein junger Menschen beim Thema Decarbonisierung. Elektromobilität garantiert gleichzeitig die Individualität in der Mobilität für diejenigen, die das wollen.
Annahme: bis 2030 werden 70% der Mopeds und Roller (L1/L3) elektrisch fahren